Die Gestaltung der Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht erfreut sich wachsender Beliebtheit. Ein/e Betreuer/in darf nur bestellt werden, soweit erforderlich. Das ist nicht der Fall, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso wie durch eine/n Betreuer/in besorgt werden können. Trotz ihrer erheblichen Bedeutung sind viele Fragen im Rahmen der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht umstritten oder werden hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit unterschiedlich beurteilt. Die rechtssichere Gestaltung der Vorsorgevollmacht wird besprochen.



